Urteil

Gewinn steuerfrei mit Xetra-Gold

26.04.14 08:00 Uhr

Zwei neue Finanzgerichtsurteile ­machen Anlegern Hoffnung, die in mit Gold hinterlegte Wertpapiere - beispielsweise Gold-ETCs - investiert haben.

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von Stefan Rullkötter, Euro am Sonntag

Das Finanzgericht Münster (Az. 12 K 3284/13 E) und das Finanzgericht Sachsen (Az. 1 K 1406/13) entschieden, dass Xetra-Gold keine "Kapitalforderung", sondern steuerlich wie Barren und Münzen zu behandeln ist. Kursgewinne mit Xetra-Gold wären dann nach einem Jahr Haltedauer steuerfrei und nicht - wie vom Bundesfinanzministerium vorgeschrieben - in jedem Fall abgeltungsteuerpflichtig.

Betroffene sollten ihre Steuerbescheide per Einspruch und unter Hinweis auf die Akten­zeichen offen halten. Voraussichtlich wird erst der Bundesfinanzhof diese Rechtsfrage endgültig entscheiden.